Produkt zum Begriff Schenkung:
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Linienspiele. Niederländische Druckgrafik. Schenkung Christoph Müller.
»Dass sich Christoph Müller so früh der niederländischen Druckgrafik gewidmet hat, ist nur konsequent. Hier geht es nur um die Feinheit der Linie, um die Originalität der Erzählung, die Meisterschaft der Darstellung. Hier lenken keine koloristischen Himmelabenteuer in Ölfarben vom Inhalt ab, hier kann dieser große Zeitungsverleger und Journalist seiner Liebe zum Gedruckten auf Papier auf eine ganz besondere Weise frönen: als Sammler. [Seine Sammlung wird] mit diesem prachtvollen Katalog erstmals in diesem Umfang eigenständig gewürdigt.« Florian Illies. Der Katalog wird durch Essays von Kunsthistorikern eingeleitet, die Christoph Müller und seinen Sammlungen in unterschiedlicher Weise verbunden sind. Die Texte bilden keine erschöpfende Behandlung eines kunsthistorischen Themas, sondern nähern sich auf verschiedenen Wegen dem Phänomen der Druckgrafik.
Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 € -
Opris, Robert: Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft
Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft , Bei der Übertragung von Vermögen ist es dringend geboten, stets die Steuerlast im Blick zu haben. Hier lässt sich vieles optimieren, allerdings ist das Gebiet unübersichtlich, kompliziert und schnelllebig. Das FamRZ-Buch ist ein kompakter Leitfaden zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen samt Beispielsfällen und Praxistipps. Eine verständliche Anleitung mit praxistauglichen Lösungen, nach Lebenssachverhalten und Zeitpunkten (vor/nach Erbfall) geordnet, u.a.: Privater Bereich: Steuerklasse - Freibeträge - Bewertung - Familienrecht (v.a. Güterstand) - Vorweggenommene Erbfolge - Steueroptimiertes Testieren - Lebensversicherungen - Ausschlagung - Pflichtteilsanspruch - Bankguthaben u.v.m. Unternehmensnachfolge: Steuerbefreiung nach §§ 13a ff. ErbStG - Vorweggenommene Erbfolge - Unternehmertestament - Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen - Realteilung - Ausscheiden gegen Abfindung - Verfügung Nachlass/Erbteil u.v.m. Gefahrenquellen: Latente Ertragsteuer (u.a. Betriebsaufspaltung, Spekulationsfristen) - latente Umsatz- und Grunderwerbsteuer - verlorene Verlustvorträge - internationale Aspekte u.v.m. Die neuen, spezialisierten Autoren haben den Band grundlegend aktualisiert, inkl. MoPeG (seit 1.1.2024). Fazit: Eine wertvolle Hilfe für Berater wie auch für interessierte Laien. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 59.00 € | Versand*: 0 € -
Vererben und Erben. Testament, Erbschaft und Schenkung.
Der Longseller der Stiftung Warentest hilft Ihnen, beim Testament alle formellen Anforderungen zu erfüllen, Nachlassregelungen ganz nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen zu regeln und nicht zuletzt Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Dieser Band unterstützt sowohl jene, die etwas vererben wollen, als auch diejenigen, die als Erben ihre Erbschaftsangelegenheiten regeln müssen. Sie erfahren, was Ihre Möglichkeiten sind, und können entscheiden, ob eine Schenkung die bessere Lösung ist. Zum Beispiel wird erklärt, wer wie viel steuerfrei erhält, wie man Erbschaftssteuer spart, wie Partner und Kinder abgesichert werden und wie sich die geänderten Nachlasseinstellungen bei Facebook und Apple auf das digitale Erbe auswirken. So vermeiden Sie Streit und hohe Steuern. Erklärungen, Mustertexte und Checklisten helfen Ihnen dabei, den Erbfall zu regeln.
Preis: 24.90 € | Versand*: 6.95 € -
Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung (Wimmer, Luca)
Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung , Während das deutsche Recht eine Beachtlichkeit des Motivirrtums nur für letztwillige Verfügungen kennt, ist im französischen und österreichischen Recht der Motivirrtum auch bei Schenkungen beachtlich. Dieser Unterschied bei der Lösung einer zeitlosen Problemstellung ist angesichts des gemeinsamen Ursprungs der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen im römischen Recht bemerkenswert. Wie haben sich diese gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Frankreich und Österreich entwickelt? Wie werden sie heute in Wissenschaft und Praxis gehandhabt? Und haben Rechtsprechung und Lehre in Deutschland funktionale Ersatztatbestände für eine Motivirrtumsanfechtung von Schenkungen geschaffen? Diese Fragen beantwortet Luca Wimmer aus rechtshistorischer und -vergleichender Perspektive und unterzieht die Lösung des deutschen Rechts einer kritischen Würdigung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230511, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht##, Autoren: Wimmer, Luca, Auflage: 23000, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Freigiebigkeit; Naturrecht; Scholastik; Testament; unbenannte Zuwendung, Fachschema: Recht / Römisches Recht~Römisches Recht~Rom (Staat, Reich) / Römisches Recht~Rechtsgeschichte~Rechtsvergleich~International (Recht)~Internationales Recht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Familienrecht~Sachenrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Rechtsvergleichung~Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht~Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz~Rechtsgeschichte~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein~Familienrecht~Immobiliarrecht, allgemein~Erbrecht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Internationales und ausländ. Recht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Römisches Recht, Seitenanzahl: XXII, Seitenanzahl: 266, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG, Länge: 232, Breite: 153, Höhe: 16, Gewicht: 444, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783161623288, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK,
Preis: 74.00 € | Versand*: 0 €
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Wie erfährt Finanzamt von Schenkung?
Das Finanzamt erfährt von einer Schenkung, wenn der Beschenkte die Schenkung in seiner Steuererklärung angibt. In diesem Fall muss der Beschenkte die Schenkungsteuer zahlen. Alternativ kann auch der Schenker die Schenkung dem Finanzamt melden, um die Schenkungsteuer zu entrichten. Zudem kann das Finanzamt auch überprüfen, ob Schenkungen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerlich korrekt behandelt wurden. Insgesamt gibt es also verschiedene Wege, wie das Finanzamt von Schenkungen erfährt und entsprechende Steuern einfordern kann.
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Wann Schenkung Finanzamt melden?
Eine Schenkung muss dem Finanzamt gemeldet werden, wenn der Wert der Schenkung über dem Freibetrag liegt. In Deutschland liegt dieser Freibetrag je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dem Finanzamt gemeldet werden. Dabei müssen alle relevanten Informationen zur Schenkung angegeben werden, wie z.B. der Wert und der Zeitpunkt der Übertragung. Es ist wichtig, die Schenkung fristgerecht zu melden, da sonst Strafen drohen können.
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Ist Nießbrauch eine Schenkung?
Ist Nießbrauch eine Schenkung? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da Nießbrauch und Schenkung zwei unterschiedliche rechtliche Konzepte sind. Beim Nießbrauch erhält eine Person das Recht, eine Immobilie oder ein Vermögen zu nutzen, ohne es zu besitzen. Bei einer Schenkung hingegen überträgt der Schenker sein Eigentum freiwillig und ohne Gegenleistung auf den Beschenkten. Es ist jedoch möglich, dass eine Schenkung mit einem Nießbrauchrecht verbunden wird, was rechtliche und steuerliche Auswirkungen haben kann. Letztendlich hängt die Einordnung als Schenkung oder Nießbrauch von den konkreten Umständen des Falls ab und sollte im Zweifelsfall von einem Rechtsexperten geklärt werden.
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Wann ist eine Schenkung verjährt?
Eine Schenkung verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschenkte von der Schenkung Kenntnis erlangt. Wird die Schenkung angefochten, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 10 Jahre. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährung nur dann eintritt, wenn der Anspruch auf die Schenkung nicht innerhalb der Frist geltend gemacht wird. In diesem Fall kann der Beschenkte die Schenkung nicht mehr zurückfordern.
Ähnliche Suchbegriffe für Schenkung:
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Joseph Beuys im Lenbachhaus und Schenkung Lothar Schirmer.
Zu den eigenen Beständen, die in jüngster Vergangenheit durch einen Ankauf des Beuys-Environments erweitert wurden, erhielt das Museum anlässlich seiner Wiedereröffnung nach dem Umbau aus der Hand des Verlegers Lothar Schirmer siebzehn weitere plastische Originalarbeiten von Beuys aus dessen Frühwerk, die als Schenkung in der Sammlung aufgehen sollen. Der gesamte Beuys-Bestand ein neuer Schwerpunkt in der Sammlung des Lenbachhauses wird im alten Ateliertrakt dauerhaft gezeigt werden.
Preis: 49.80 € | Versand*: 6.95 € -
Norditalienische Malerei des 17. Jahrhunderts. Die Schenkung Leidner.
Die Schenkung Leidner umfasst drei Gemälde, die eine Lücke im Bestand der Berliner Gemäldegalerie schließen. Mit der »Darstellung einer Lucrezia«, die Cristoforo Savolini aus Cesena zugeschrieben wird, besitzt die Gemäldegalerie fortan ein Werk aus der Schule der Romagna. Savolinis Stil folgt hinsichtlich der Farbpalette und den voluminösen Figuren den Malern Guercino und Guido Cagnacci. Dank der Schenkung neu hinzugekommen ist das Bild »Heilung von Tobias« von Daniele Crespi. Es handelt sich um ein faszinierendes Tafelgemälde zwischen Manierismus und Naturalismus. Zur Schenkung Leidner gehört auch das Bild »Simson und Delilah« von Antonio Zanchi. Neben den genannten Werken behandelt der Ausstellungskatalog weitere Gemälde des 16. und 17. Jahrhunderts aus Norditalien, die aus dem Depot der Gemäldegalerie stammen und - teilweise kürzlich restauriert - neu entdeckt werden können. (Text dt., ital.)
Preis: 19.95 € | Versand*: 6.95 € -
Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue
Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 € -
Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
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Wer trägt Notarkosten bei Schenkung?
Wer trägt Notarkosten bei Schenkung? In der Regel trägt der Schenker die Notarkosten bei einer Schenkung. Diese Kosten können je nach Wert des geschenkten Gegenstands variieren und beinhalten unter anderem die Beurkundung des Schenkungsvertrags und die Eintragung ins Grundbuch. Es ist jedoch auch möglich, dass Schenker und Beschenkter sich darauf einigen, die Kosten zu teilen oder dass der Beschenkte die Notarkosten übernimmt. Es ist ratsam, vor einer Schenkung die genaue Kostenverteilung vertraglich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich vorab von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
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Können Erben eine Schenkung anfechten?
Können Erben eine Schenkung anfechten? Ja, Erben können eine Schenkung unter bestimmten Umständen anfechten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers erfolgte und dieser dadurch seine Pflichtteilsansprüche verletzt hat. Auch wenn die Schenkung unter Ausnutzung der Unerfahrenheit oder der Geschäftsunfähigkeit des Schenkers erfolgte, kann sie angefochten werden. Es ist wichtig, dass die Erben innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis der Schenkung handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Letztendlich entscheidet jedoch das Gericht über die Wirksamkeit der Anfechtung.
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Ist eine Schenkung ein Vertrag?
Eine Schenkung ist rechtlich gesehen kein Vertrag, da sie auf freiwilliger Basis erfolgt und keine Gegenleistung erfordert. Bei einem Vertrag hingegen müssen beide Parteien etwas geben und erhalten. Eine Schenkung ist vielmehr eine einseitige Willenserklärung, bei der der Schenker dem Beschenkten etwas schenkt, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Trotzdem gelten für Schenkungen bestimmte rechtliche Regelungen und Voraussetzungen, um gültig zu sein. Daher ist es wichtig, sich vor einer Schenkung über die rechtlichen Konsequenzen zu informieren.
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Wann ist eine Schenkung wirksam?
Eine Schenkung ist wirksam, wenn sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört unter anderem, dass der Schenker die Absicht haben muss, etwas zu verschenken, und der Beschenkte die Schenkung annehmen muss. Zudem muss die Schenkung formgerecht erfolgen, je nach Art des verschenkten Gegenstands kann dies schriftlich oder mündlich sein. Auch darf die Schenkung nicht unter Zwang oder in einem Zustand geistiger Umnachtung erfolgen. Erst wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, ist die Schenkung rechtlich wirksam.
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